Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Stammgastclub Gipfelstürmer
1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Kundenbindungsprogramm „Gipfelstürmer“ (im Folgenden „Stammgastclub“ genannt), das für den Hotelbetrieb Hotel Obermühle GmbH Anwendung findet (im Folgenden „Obermühle“ genannt). Mit der Teilnahme an dem Stammgastclub erhält eine natürliche Person (im Folgenden „Gast“ genannt) die Möglichkeit, durch entgeltlich erworbene Leistungen in der Obermühle wie im Folgenden näher definiert Punkte (Höhenmeter) zu sammeln, die gegen bestimmte Prämien eingelöst werden können.
Anbieter des Stammgastclubs ist die Hotel Obermühle GmbH (im Folgenden „Obermühle“ genannt). Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotel Obermühle GmbH Anwendung.
Die Teilnahme an dem Stammgastclub setzt voraus, dass der Gast das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß online unter www.hotel-obermuehle.de ausfüllt. Das Verfahren zur Teilnahme an dem Stammgastclub ist kostenfrei.
Jede natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist zur Teilnahme berechtigt. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die Mitarbeiter der Obermühle sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder von Sondervermögen ist ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung erklärt der Gast das Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Stammgastclub.
2 Punkte sammeln / Ausschluss der Punktegutschrift / Vergünstigungen bei Kooperationspartnern
Mit der Mitgliedschaft im Stammgastclub kann der Gast Höhenmeter (im Folgenden „Punkte“ genannt) sammeln. Punkte werden nur für folgende Umsätze gutgeschrieben: Entgelt für Übernachtung, Frühstück, Halbpension, Restaurantleistungen, Konsumation an der Hotelbar, Spa-Leistungen und Parkgebühren (im Folgenden „bepunktete Leistungen“ genannt). Für jeden vollen Euro, den der Gast für F&B Leistungen umgesetzt hat, werden dem Gast 2 Punkte gutgeschrieben. Für den Umsatz aller weiteren bepunkteten Leistungen, wird dem Gast 1 Punkt gutgeschrieben. Punkte sind ab dem Tag der Abreise (Abreise nach dem 4. November 2024) drei Jahre gültig. Punkte werden erst nach dem Aufenthalt gutgeschrieben. Bei Neuanmeldung nach dem 4. November 2024 können vergangene Aufenthalte vor dem 4. November 2024 nicht berücksichtigt werden.
Sofern sich eine vom Gast nicht in Bar entrichtete Vergütung auf bepunktete Leistungen nicht unmittelbar durchsetzen lassen sollte (eine Mahnung seitens der Obermühle ist nicht erforderlich), können die im Zusammenhang mit dieser Leistung gewährten Punkte nachträglich durch den Anbieter gelöscht werden.
Ist der Gast erfolgreich zum Stammgastclub angemeldet, erhält der Gast jährlich an seinem Geburtstag einen Gutschein (nachfolgend „Geburtstagsgutschein“ genannt). Die Höhe des Geburtstagsbonus ist auf der Webseite der Obermühle jederzeit für Mitglieder einsehbar. Der Geburtstagsgutschein ist, nach dem der Gast diesen abgerufen hat, zwei Jahre gültig.
Der Gast erhält eine Gutschrift von Punkten nur bei Vorliegen der folgenden weiteren Voraussetzungen:
- Der Gast hat die bepunkteten Leistungen selbst gebucht.
- Die Punkte stehen dem Gast dann zu, wenn er die Leistungen selbst zahlt. Sollte ein Dritter (z.B. der Arbeitgeber) die bepunkteten Leistungen für den Gast vergüten, kann die Obermühle dem Gast die Punkte gutschreiben, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die Obermühle weist den Gast hiermit ausdrücklich darauf hin, dass der Gast das ggf. notwendige Einverständnis des Dritten für die Gutschrift zugunsten des Gastes einzuholen hat. Die Obermühle ist nicht verpflichtet, Punkte zugunsten des Dritten einzulösen.
- Der Gast hat vor dem jeweiligen Zahlungsvorgang, für welchen die Punkte gutgeschrieben werden sollen, seine Teilnahme am Stammgastclub an der Rezeption des Hotels mitzuteilen.
Für bepunktete Leistungen, die der Gast vor dem Tag der Erklärung zur Anmeldung des Stammgastclub in Anspruch genommen hat, können die Punkte für Aufenthalte mit Abreise nach dem 4. November 2024 bis zu drei Jahre nach Abreisedatum gutgeschrieben werden. Aufenthalte mit Abreise vor dem 4. November 2024 können bei Neuanmeldungen nicht berücksichtigt werden.
Zu den bepunkteten Leistungen zählen nicht: Zahlungen für externe Kosten wie Kurtaxe, Kulturförderabgabe u.Ä.; Barauslagen und Leistungen, die über einen Reiseveranstalter oder Reisevermittler gebucht wurden; Aufenthalte, die zu Sonderkonditionen oder im Rahmen von Veranstaltungen verrechnet werden. Für Leistungen, die der Gast mittels einer Punkteeinlösung mit Vouchern (von Reiseveranstaltern oder Reisemittlern) oder mit Gutscheinen bezahlt, werden ebenfalls keine Punkte gutgeschrieben.
Ausschließlich Direktbuchungen sind qualifiziert, das heißt alle Individualgäste, die nicht über ein Reisebüro, durch Gruppenbuchung, mit Firmenkonditionen oder über einen Drittanbieter gebucht haben bekommen Ihren Aufenthalt im Stammgastclub gutgeschrieben.
Für die Kalkulation der Punkte werden Fremdwährungen intern auf Basis des jeweils gültigen Wechselkurses umgerechnet. Eine Gutschrift von Punkten für Prämien, die von der Obermühle aufgrund der Einlösung von Punkten gewährt werden, ist ausgeschlossen.
Dem am 4. November 2024 bereits registrierten Gast werden im Rahmen des Stammgastclubs in Abhängigkeit seines am 04.11.2024 im bestehenden Stammgsastclub gültigen Umsatzes in der Obermühle Vorteile gewährt. Diese Vorteile bestimmen sich anhand des am 04.11.2024 im bestehenden Stammgastclubs gültigen Umsatztes in der Obermühle, durch welche der Gast den Status Wank (EUR 0,00 bis EUR 1.999,99), den Status Kramer (EUR 2.000,00 bis EUR 9.999,99), den Status Alpspitze (EUR 10.000,00 bis EUR 24.999,99) oder den Status Zugspitze (ab EUR 25.000,00) erwirbt. Der mit Neustart des Programms am 22. November 2024 übertragene an diesem Tag gültige Umsatz ist für drei Jahre gültig. Jeder neue Umsatz ab dem Neustart ist ebenfalls für drei Jahre gültig. Der jeweilige nächste Status besteht erst ab dem Aufenthalt, welcher auf den neuen Status begründeten Aufenthalt folgt. Die mit dem jeweiligen Status verbundenen Inhalte sind auf der Webseite der Obermühle einsehbar. Darüberhinausgehend entstehen keine Ansprüche zu Gunsten des Gastes aus dem Stammgastclub. Für Neuanmeldungen nach dem 4. November 2024 ist der Umsatz ab dem 4. November 2024 relevant.
Der Umsatz errechnet sich anhand des Rechnungsbetrages. Der gezahlte Rechnungsbetrag wird als Umsatz für die Einstufung in den Club herangezogen. Es ist nur möglich die Rechnung auf anwesende Gäste auszustellen. Es ist nicht möglich die Rechnung auf abwesende Gäste auszustellen, die nicht im Haus waren und die Leistung nicht selber in Anspruch genommen haben. Es ist nicht möglich die Rechnung im Nachhinein auf einen anderen Gast umzuschreiben. Der Umsatz ist ab dem Tag der Abreise drei Jahre gültig. Nach Verfall des Umsatzes erfolgt eine Neuberechnung des Status und eine eventuelle Rückstufung.
Die Obermühle behält sich das Recht vor, den Stammgastclub jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Bonusprogramm zu ersetzen. Eine Beendigung oder Ersetzung des Stammgastclubs begründet keine Schadensersatzansprüche des Gastes. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Stammgastclubs.
3 Punkte einlösen / Änderung der Prämien
Die gesammelten Punkte können gegen Prämien eingelöst werden. Die aktuelle Prämienübersicht findet sich unter www.hotel-obermuehle.de. Der Anbieter ist berechtigt, die Prämien jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern der Gast hierdurch nicht in treuwidriger Art und Weise beeinträchtigt wird.
Eingelöst werden immer die zeitlich zuerst erworbenen Punkte. Die Umrechnung von Punkten in einen Geldwert und dessen Auszahlung sind ausgeschlossen.
Sofern der Gast durch das Einlösen von Punkten eine Prämie erwirbt, die zu einem Hotelaufenthalt in der Obermühle berechtigt, muss die Buchung eines solchen prämienbasierten Aufenthalts über das Servicecenter erfolgen. Die Einlösung solcher Prämien ist nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich.
Bei Einlösung einer solchen Prämie wird die entsprechende Anzahl an Punkten von dem Stammgastclub-Punktekonto des Gastes abgezogen. Es ist nicht möglich, eingelöste Punkte zurück zu buchen oder in eine andere Prämie umzuwandeln. Dies gilt nicht für Stornierungen, die innerhalb der jeweils geltenden Stornierungsfrist erfolgt sind.
Die Punkte oder Prämien aus dem Stammgastclub sind unter Umständen steuerpflichtig. Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben, einschließlich der Offenlegung/Berichterstattung gegenüber den Steuerbehörden, im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Nutzung von Punkten oder Prämien obliegt allein dem Gast.
4 Punktestand / Übertragung von Punkten
Der Gast kann seinen Punktestand jederzeit online in seinem Account einsehen.
Gutgeschriebene Punkte sowie Mitgliedskonten sind nicht übertragbar. Insbesondere ist der Verkauf, das Tauschen oder da Anbieten von Punkten im Rahmen von Versteigerungen nicht zulässig. Weiter können solche Punkte, die Mitgliedskonten unterschiedlicher Personen gutgeschrieben worden sind, nicht kombiniert oder in irgendeiner anderen Form übertragen werden.
5 Haftung
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme am Stammgastclub sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Pflichten des Stammgastclubs (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, die Obermühle, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Stammgastclubs notwendig sind. Bei der Verletzung solcher Kardinalpflichten haftet der Anbieter nur auf den für solche Kardinalpflichten typischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
6 Vertragsbeendigung / Verfall von Punkten
Eine Kündigung der Teilnahme am Stammgastclub durch den Gast ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail an gipfelstuermer@hotel-obermuehle.de oder Brief) zu erfolgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft führt zum vollständigen Ausscheiden aus dem Stammgastclub und zur Löschung sämtlicher Punkte des Mitglieds am Tag der Kündigung.
Die Obermühle behält sich das Recht vor, den Stammgastclub jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder durch ein anderes Bonusprogramm zu ersetzen. Eine Beendigung oder Ersetzung des Stammgastclubs begründet keine Schadensersatzansprüche des Gastes.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gipfelstürmer wird das Mitgliedskonto des Gastes gelöscht und die darin enthaltenen Punkte verfallen. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen zum Ausschluss der Übertragbarkeit von Punkten.
7 Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anwendbares Recht
Die Teilnahme am Treueprogramm setzt die vorbehaltlose Annahme dieser AGB durch das Mitglied voraus.
Im Falle von Auseinandersetzungen zwischen einem Mitglied und der Obermühle verpflichten sich die Parteien, vorrangig eine gütliche Einigung anzustreben.
Es gilt deutsches Recht. Differenzen oder Streitigkeiten, die im Rahmen der vorliegenden Bedingungen auftreten und zwischen den Parteien nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden können, werden beim zuständigen Gericht des Sitzes der Obermühle vorgetragen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Mitgliedschaft im Treueprogramm Stammgastclub der Obermühle unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8 Datenschutzinformationen
Die nachfolgenden Informationen sollen Sie über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns informieren.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Für die Datenerhebung und -verarbeitung ist die Hotel Obermühle GmbH verantwortlich.
Hotel Obermühle GmbH Mühlstraße 22 82467 Garmisch-Partenkirchen Telefon: +49-8821-704-0 Fax: +49-8821-704-112 E-Mail: info@hotel-obermuehle.de
Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter
Thomas Wilde Postanschrift: Mittenwalder Str. 2a 82467 Garmisch-Partenkirchen E-Mail: datenschutz@dsb-gap.de
Datenerhebung
Im Rahmen
- der Mitgliedschaft des Stammgastclubs
- der Nutzung des Kundenkontos
- der Bestandskundenwerbung sowie des Newsletterversands
- der Dokumentationspflicht
erheben, speichern und verarbeiten wir die folgenden personenbezogenen Daten:
- Vor- und Nachname
- Wohnanschrift(en), sofern mehrere angegeben
- Geburtsdatum
- Geschlecht und Anrede
- Email-Adresse(n), sofern mehrere angegeben
- Telefonnummer(n), sofern mehrere angegeben
- Mitgliedsnummer des Stammgastclubs
- Passwort des Nutzerkontos
Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist erforderlich, aufgrund
- Nationaler oder regionaler Meldegesetze am Ort der Datenerhebung
- Nationaler handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen am Ort der Datenerhebung
- Nationale, regionale oder lokale Abgabenordnung am Ort der Datenerhebung
Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Datenschutzrechte
Als betroffene Person haben Sie gemäß Art. 15 DSGVO das Recht auf Auskunft der Ihrer personenbezogenen Daten, gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung der Daten oder gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. In einem solchen Fall können Sie uns eine Email an gipfelstuermer@hotel-obermuehle.de senden.
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer uns gegenüber erteilten Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
Ergänzende Informationen zum Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet, um Bestandskundenwerbung zu betrieben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Nutzen Sie entweder die Abmeldefunktion in den Emails oder senden Sie uns eine formlose Email an gipfelstuermer@hotel-obermuehle.de.
Stand: 4. November 2024, Diese AGB sind für drei Jahre oder bis zu deren Änderung gültig.